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MCS-Fallkriterien - Diagnose - ICD 10 2016 GM alpha - Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX ab 1.3.2010


Fallkriterien der Multizentrische MCS-Studie

Projektgruppe des MCS-Forschungsverbundes
Robert-Koch-Institut, Berlin
Forschungsprojektleitung: Dr. med. Dieter Eis
im Auftrag des Umweltbundesamtes


Als Fallkriterien von MCS gelten:
  • Initiale Symptome im Zusammenhang mit einer belegbaren Expositionssituation (jedoch ggf. auch einschleichender Beginn)
  • Die Symptome werden bei der gleichen Person durch unterschiedliche chemische Stoffe bei sehr geringen Konzentrationen (auf die andere Personen im Allgemeinen nicht mit Gesundheitsbeschwerden reagieren) ausgelöst
  • Die Symptome stehen mit der Exposition in erkennbarem Zusammenhang (Symptome durch Exposition reproduzierbar; Besserung bei Expositionskarenz)
  • Die Symptome treten in mehr als einem Organsystem auf (nicht in allen Falldefinitionen gefordert)
  • Es handelt sich um eine länger anhaltende („chronische") Gesundheitsstörung
  • Die Beschwerden sind nicht auf bekannte Krankheiten zurückzuführen.


Die bisher in der Fachliteratur vorgeschlagenen Fallkriterien variieren in verschiedenen Punkten. Sie sind theoretisch und empirisch nur unzureichend begründet und daher von hypothetischem Charakter. Überdies lassen die Kriterien bei ihrer praktischen Anwendung einen beträchtlichen Ermessensspielraum zu. In der multizentrischen MCS-Studie wurden bei der abschließenden Einzelfallbewertung die Kriterien von Cullen zugrunde gelegt.


Diagnose

Für die Diagnose der MCS gilt das "Prinzip der Ausschlussdiagnostik" (MCS-Fallkriterien des UBA, letzter Punkt, 2. Antwort der Bundesregierung mit Bundestagsdrucksache 13/7463, Ziff. 4, 3. Empfehlung des Umweltbundesamtes aufgrund des "WHO-Dokuments zum IPCS-Workshop 1996, S. 30 [IPCS/UNEP/ILO])."

Als Leitsymptomatik gelten unmittelbare zentralnervöse Reaktionen nach Einwirkung sehr geringer inhalativer Trigger.

MCS ist nach dem Ergebnis eines Fachgesprächs im Umweltbundesamt eine schwere chronische Gesundheitsstörung. Die Symptome treten - im Gegensatz zum Sick-Building-Syndrom - nicht nur in einem Raum auf, sondern im Alltag. Die bei Jedermann durch akute Noxen bedingten Symptome gehören ebenfalls nicht zu einer MCS.

Wir warnen vor einer Hypo- bzw. einr De-Sensibilisierung nichtallergischer chronischer entzündlicher Reaktionen, weil dadurch die inflammatorischen Prozesse aufgeschaukelt werden könnten (Prof. N. Ashford/MIT) und bei Arzneimittelunverträglichkeiten wenig Spielraum für eine symptomatische Therapie besteht. Bei Allergien auf inhalativ aufgenommene lungengängige Allergene (z.B. Formaldehyd, Duftstoffmix) ist aus ethischen Gründen keine Hyposensibilisierung möglich.


5 International Classification of Disease der (ICD 10 2016 GM Alphabetisches Verzeichnis = Diagnosenthesaurus) - Kennung = T 78.4

Die Verschlüsselung der Diagnose "MCS" für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen ist nach dem verbindlichen "Alphabetischen Verzeichnis zur ICD 10 2016 GM" (DIMDI ICD 10 GM Alphabetisches Verzeichnis = Diagnosenthesaurus) mit der Kennung "T78.4" (sonstige Überempfindlichkeiten) vorzunehmen. Dieses Stichwortverzeichnis zur deutschen Ausgabe der "ICD 10 2016 GM" wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom "Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation" (DIMDI) in Zusammenarbeit mit dem "Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung (ZI)" herausgegeben. Die gedruckte Ausgabe ICD 10 2016 GM stellt nur einen Auszug dar sie enthält nur die häufigsten Krankheiten und Gesundheitsprobleme, nicht etwa die schwersten. (s.a. http://www.zi-berlin.de / ICD-Browser)


Andere Arten Chemischer Sensitivität und sonstige andere Krankheiten gehören nicht zu einer MCS und diese müssen den für diese anderen Krankheiten vorgesehenen ICD-Kennungen zugeordnet werden, z.B. ...

  • Aortendissektion, -Prothese, -Aneurysma / Wegenersche Granulomatose / Vaskulitiden (Vaskulitis Allergika, Hypersensitivitäts-Vaskulitis, TILT-Vaskulitis) / Churg-Strauss-Syndrom (CSS), = L 95.9, T 82.8, I 71.2
  • Migräne = G 43.1
  • Asthma = J 45.0, J 45.1
  • Allergie, ... Chemikalie, ... Duftstoffe = L 23.5
  • Riechstörungen (Hyperosmie, Olfaktorische Intoleranz, Parosmie) = R 43.1
  • Chronic-Fatigue-Syndrom (CFS) = G 93.4
  • Fibromyalgie (FMS) = M 79.70
  • somatoforme Funktionsstörungen = F 45.4
  • Psychosomatische Erkrankung = F 45.9
  • Phobische Störung = F 40.8
  • Hysterie = F 41.8
  • Wahn = F 22.0
  • Elektrosensibilität = Z 58
  • (Siehe auch den erläuternden Hinweis -exkl. andernorts zuzuordnende Krankheiten- zur Kennung T 78.4)



Aus der Tatsache, dass sonstige Allergien ebenfalls mit der Kennung T 78.4 zu verschlüsseln sind, kann nicht geschlossen werden, bei der MCS handele es sich um eine Allergie oder Allergien gehörten zur MCS. Die Zuordnung der MCS zu der Kennung T 78.4 erfolgt als "Überempfindlichkeit o.n.A.".


Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX

Wegen MCS kann in Deutschland seit 1997 eine Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellt werden. Der Ärztliche Sachverständigenrat Versorgungsmedizin hat für die Begutachtung im Jahr 2008 folgenden Wortlaut empfohlen: "Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome"... Das bisher im Text enthaltene Wort "Somatisierungssyndrome" wurde demnach gestrichen und für ähnliche Syndrome kann jetzt ebenfalls eine Behinderung festgestellt werden. Diese seit 2008 anzuwendende Empfehlung ist mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung am 1.3.2010 als für die Gerichte verbindliches normatives Recht inkraft getreten (BGBl. 2010, 249). Der Bundesrat hat zugestimmt.



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