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AKTION PATIENTENSICHERHEIT

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Aufgaben

Wir erfüllen auch Aufgaben gem. § 29 Sozialgesetzbuch (SGB) IX und gem. § 20c SGB V. Dazu gehören grundsätzliche Fragen der Krankheitsprävention; der Krankheitsaufklärung; der Diagnose, der Therapie und der Bewältigung von Krankheiten; der kassenärztlichen Versorgung; der Rehabilitation und der Antisdiskriminierung Behinderter; sowie die Interessenvertretung auf Bundesebene.

Der Aufbau der DGMCS wurde von den Dachverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gem. § 20c SGB V finanziell unterstützt. Wir haben jedoch seit 2006 keine Zuwendungen der GKV mehr beantragt.


Organisation

Bundesvorstand und Geschäftsführer
Dipl.-Verww. Heinz A. Guth, Bayreuth, alleinvertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 Abs. 1 BGB
Link: Satzung der DGMCS e.V.

DGMCS-Selbsthilfegruppen und -Beratungsstellen
Unser Mitgliederstamm verteilt sich flächendeckend gleichmässig auf das gesamte Bundesgebiet. Aufgrund der geringen Prävalenz der MCS (von 0,1) haben sich der DGMCS 03:32 27.02.2016bisher keine regionalen Selbsthilfegruppen angeschlossen.


Überregionale Ansprechpartner:

Patientenberatungsstelle Multiple-Chemical-Sensitivity (MCS)
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://dgmcs.de


Mitgliedsbeitrag (DGMCS-Beitragsordnung 2010)

Natürliche Personen
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag für Erwerbstätige beträgt ab 1.1.2010 60,00 Euro, für Nichterwerbstätige 30,00 Euro. Der Beitrag schliesst die Belieferung mit der Zeitschrift "Umwelt-Medizin-Gesundheit" ein.

Selbsthilfegruppen
Der Jahres-Beitrag für Selbsthilfegruppen beträgt 24,00 Euro, je Mitglied dieser Gruppen (Mindestgröße einer Selbsthilfegruppe = 7 Personen).

MCS-Beratungsstellen
Der Jahres-Beitrag für MCS-Beratungsstellen beträgt 50,00 Euro.

Pauschale für besonderen Aufwand
Bei einem besonderen Aufwand für eine Beratung oder eine Auskunft können Gebühren bzw. Sachkostenpauschalen erhoben werden. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es eine Härteregelung.

Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist zum Beginn eines Kalenderjahres fällig und unaufgefordert zu zahlen. Ansprüche aus einer Mitgliedschaft stehen erst dann zu, wenn der Mitgliedsbeitrag auf dem Bankkonto der DGMCS e.V. gutgeschrieben ist, da die Kosten eines Mahnverfahrens in keinem Verhältnis zur Höhe einer Forderung stehen würden.


Bankkonto

DGMCS EV - Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V

IBAN:
SWIFT-BIC:
SEPA-Gläubiger-ID:

Unser Verband ist - nach Überprüfung der Wirtschaftsführung - durch den Feststellungs-Bescheid des Finanzamtes Bayreuth wegen Gemeinnützigkeit von der Steuer befreit. Wir sind nach dem Bescheid des Finanzamtes berechtigt Spendenbescheinigungen - auch für die Mitgliedsbeiträge - auszustellen.