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Aufgaben

Wir erfüllen auch Aufgaben gem. § 29 Sozialgesetzbuch (SGB) IX und gem. § 20c SGB V. Dazu gehören grundsätzliche Fragen der Krankheitsprävention; der Krankheitsaufklärung; der Diagnose, der Therapie und der Bewältigung von Krankheiten; der kassenärztlichen Versorgung; der Rehabilitation und der Antisdiskriminierung Behinderter; sowie die Interessenvertretung auf Bundesebene.

Der Aufbau der DGMCS wurde von allen Dachverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen gem. § 20 SGB V finanziell unterstützt.


Organisation

Bundesvorstand
Dipl.-Verw. Heinz A. Guth, Bayreuth


Wissenschaftlicher Beirat

Dr. med. Gernot Schwinger   - Allgemeinmedizin, Toxikologie
N.N.   -


Der Wissenschaftliche Beirat hat die Aufgabe, die Mitgliederversammlung und den Vorstand in grundsätzlichen Fragen zu beraten, er wirkt insbesondere bei Äusserungen an die Parlamente mit. Die Vertretung der DGMCS e.V. gegenüber den Parlamenten, den Bundesbehörden und den Massenmedien, obliegt nach der Satzung dem Vorstand.

Die Amtszeiten des derzeitigen Bundesvorstandes und des Wissenschaftlichen Beirates enden am 31.12.2013. Dies gilt auch für die "Aktion gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung". Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Bei diesen Regelungen ist berücksichtigt, dass die regionale Mobilität der Mitglieder aufgrund der Eigenart der Behinderungen eingeschränkt ist.


Leitung der Bundesgeschäftsstelle
N.N. (derzeit durch den Bundesvorstand)


DGMCS-Selbsthilfegruppen und -Beratungsstellen
Unser Mitgliederstamm verteilt sich flächendeckend gleichmässig auf das gesamte Bundesgebiet. Deshalb richten wir Landesgruppen ein, sobald sich geeignete ehrenamtliche Mitarbeiter finden.


Überregionale Ansprechpartner:

Patientenberatungsstelle Multiple-Chemical-Sensitivity (MCS)
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://dgmcs.de

Aktion gegen Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung (AgRuD)
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://agrud.de

Kontaktstelle für Umwelterkrankungen [Akut-Noxen - Sick-Building-Syndrom - Allergien - Infektionen - Lärm]
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth

Andere Krankheiten gehören nicht zu der von uns primär betreuten Gesundheitsstörung "MCS". Wir müssten Patienten mit anderen Krankheiten, wie z.B. "Riechstörungen" und "Allergien auf Duftstoffe", "Gefäßkrankheiten", "Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS)", "Porphyrinopathien", usw., zuständigkeitshalber auf andere Bundesorganisationen der Patienten verweisen. Da es für diese seltenen Krankheiten jedoch gar keine Patientenorganisationen gibt und die Lebenssituation der Patienten z.T. durchaus mit derjenigen bei MCS vergleichbar ist, bieten wir auch für diese Patienten eine Beratung auf gesonderten Internetseiten an.

Patientenberatungsstelle für Gefäßkrankheiten [Aortendissektion, -Aneurysma, -Prothese / Vaskulitiden (Vaskulitis Allergika, Hypersensitivitäts-Vaskulitis, TILT-Vaskulitis) / Wegenersche Granulomatose / Churg-Strauss-Syndrom (CSS)] = L 95.9, T 82.8, I 71.2
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://umweltkrankheiten.org/GK

Patientenberatungsstelle für Riechstörungen [Hyperosmie, Olfaktorische Intoleranz, Parosmie] und Allergien auf Duftstoffe (Aromen)
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://hyperosmie.de

Patientenberatungsstelle Chronic-Fatigue-Syndrom (CFS) - Beratung nur soweit gleichzeitig eine MCS-Diagnose vorliegt -
Herr Heinz A. Guth, Bayreuth - http://dgmcs.de/cfs

Patientenberatungsstelle für Porphyrinopathien
Frau Marion Werner, Berlin



Printmedien der DGMCS:

Zeitschrift: "umwelt-medizin-gesellschaft"





Newsletter: "MCS-Blickpunkt"

Fachinformationen: "DGMCS-Rundschreiben"




Mitgliedsbeitrag (DGMCS-Beitragsordnung 2010)

Natürliche Personen
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag für Erwerbstätige beträgt ab 1.1.2010 60,00 Euro, für Nichterwerbstätige 30,00 Euro. Der Beitrag schliesst die Belieferung mit der Zeitschrift "Umwelt-Medizin-Gesundheit" ein.

Selbsthilfegruppen
Der Jahres-Beitrag für Selbsthilfegruppen beträgt 24,00 Euro, je Mitglied dieser Gruppen (Mindestgröße einer Selbsthilfegruppe = 7 Personen).

MCS-Beratungsstellen
Der Jahres-Beitrag für MCS-Beratungsstellen beträgt 50,00 Euro.

Pauschale für besonderen Aufwand
Bei einem besonderen Aufwand für eine Beratung oder eine Auskunft können Gebühren bzw. Sachkostenpauschalen erhoben werden. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es eine Härteregelung.

Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist zum Beginn eines Kalenderjahres fällig und unaufgefordert zu zahlen. Ansprüche aus einer Mitgliedschaft stehen erst dann zu, wenn der Mitgliedsbeitrag auf dem Bankkonto der DGMCS e.V. gutgeschrieben ist, da die Kosten eines Mahnverfahrens in keinem Verhältnis zur Höhe einer Forderung stehen würden.