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Medizinische Rehabilitation


Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Phase I) umfassen alle Hilfen, die erforderlich sind, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (§ 10 Rehabilitationsangleichungsgesetz). Als Reha-Träger sind in der Regel die Träger der Sozialversicherung zuständig (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung), sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.


Leistungen

Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation sind durch das Rehabilitationsangleichungsgesetz (§ 10) definiert. Sie umfassen unter anderem die ärztliche Behandlung, die medikamentöse Versorgung. Von diesen Leistungen sind nur wenige dem Charakter nach rehabilitationsspezifisch. Da Vorsorge (Prävention), Akutbehandlung und medizinische Rehabilitation grundsätzlich ineinander übergehen, sind die meisten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weitgehend deckungsgleich mit den Leistungen zur Behandlung einer Krankheit oder eines Unfalls (durch die Krankenversicherung oder Unfallversicherung).


Anforderungen

Medizinische Rehabilitation geht über rein medizinische Aufgabenstellungen hinaus, wenn eine Behinderung infolge einer Krankheit droht oder bereits eingetreten ist. In diesem Fall muß der Rehabilitationsprozess frühzeitig und ganzheitlich einsetzen. Dies erfordert von den Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation eine spezifische apparative und vor allem personelle Ausstattung, die an vielen Krankenhäusern und Kliniken nicht in ausreichendem Maß gegeben ist.

Bewährt haben sich Basisteams aus Ärzten, Pflegepersonal, Psychologen und Pädagogen, die entsprechend den individuellen Erfordernissen der Betroffenen interdisziplinär zusammenarbeiten. Je nach Art und Schwere der Behinderung haben sich bestimmte Einrichtungen oder Formen der medizinischen Rehabilitation als vorteilhaft erwiesen (z. B. Ambulanzen im Fall chronischer Erkrankungen oder Einrichtungen der Phase II bei neurologischen Schädigungen). Eine begleitende medizinische Rehabilitation ist oft auch während der beruflichen Rehabilitation gefordert.